Verkehrssicherungspflicht im Objekt: was Vermieter und Verwaltungen kontrollieren müssen

HausverwaltungLesezeit 6 Minuten

Kurz gesagt

Wer ein Gebäude für andere zugänglich macht, muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommt. Für Vermieter und Eigentümer heißt das: Wege, Treppen, Beleuchtung, Bäume, Spielplätze, Dach und Fassade regelmäßig kontrollieren, Gefahren beseitigen und das dokumentieren. Die Aufgabe lässt sich auf einen Hausmeister oder Dienstleister übertragen, die Pflicht zur Auswahl und Kontrolle bleibt beim Eigentümer.

Was die Verkehrssicherungspflicht ist

Ein lockerer Handlauf, eine defekte Lampe im Treppenhaus oder ein morscher Ast: Solche Dinge führen jedes Jahr zu Unfällen, und danach stellt sich die Frage, wer haftet. Dieser Artikel zeigt, welche Pflichten Eigentümer haben, was wie oft kontrolliert werden sollte und wie Sie sich absichern.

Die Verkehrssicherungspflicht ist nicht in einem eigenen Gesetz geregelt, sondern ergibt sich aus der allgemeinen Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, muss zumutbare Maßnahmen treffen, damit andere nicht zu Schaden kommen. Verlangt wird nicht absolute Sicherheit, sondern das, was ein vernünftiger Eigentümer tun würde.

Welche Bereiche kontrolliert werden müssen

BereichWorauf es ankommtRhythmus
Wege und ZugängeStolperstellen, lose Platten, Glätteregelmäßig, im Winter täglich
TreppenhausHandläufe, Stufen, Beleuchtungwöchentlich bis monatlich
BeleuchtungAußen- und Treppenhausbeleuchtungmonatlich
BäumeTotholz, Stabilität, Pilzbefallein- bis zweimal jährlich
SpielplätzeGeräte, Fallschutz, Sandwöchentlich Sichtkontrolle, jährlich Begutachtung
Dach und Fassadelose Teile, Dachlawinenjährlich und nach Sturm
Keller und Fluchtwegefrei von Gerümpel und Brandlastmonatlich

Empfehlungen aus der Praxis. Je nach Objekt und Nutzung können kürzere Intervalle nötig sein.

Die Pflicht auf einen Hausmeister oder Dienstleister übertragen

Eigentümer können die Durchführung der Kontrollen auf einen Hausmeister oder Dienstleister übertragen. Voraussetzung ist eine klare, schriftliche Vereinbarung. Der Eigentümer muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und stichprobenartig überwachen. Tut er das, haftet im Schadensfall in erster Linie der Dienstleister.

Wichtig für Verwaltungen

Die Verwaltung haftet, wenn sie die Kontrollen organisieren sollte und das nicht getan hat. Regeln Sie im Verwaltervertrag, wer die Verkehrssicherung koordiniert.

Warum Dokumentation entscheidend ist

Im Schadensfall muss der Eigentümer nachweisen, dass er seine Pflicht erfüllt hat. Ohne Protokoll ist das kaum möglich. Bewährt haben sich Prüflisten je Objekt, ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Foto je Kontrollgang und eine Meldekette, über die Mängel sofort weitergegeben werden.

Sonderfälle: Bäume und Spielplätze

  • Bäume: regelmäßige Begutachtung der Bäume durch einen Fachbetrieb, in der Praxis ein- bis zweimal jährlich, dazu Kontrolle nach Sturm
  • Spielplätze: regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betreiber, die jährliche Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen. AFS übernimmt Reparatur, Wartung und Sandtausch.
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Häufige Fragen zur Verkehrssicherungspflicht

Wer hat die Verkehrssicherungspflicht in einem Mietshaus?

Der Eigentümer. Er kann die Durchführung übertragen, bleibt aber für Auswahl und Kontrolle verantwortlich.

Wie oft muss kontrolliert werden?

Das hängt vom Bereich ab. Wege und Treppenhaus regelmäßig, Bäume ein- bis zweimal jährlich, im Winter Wege täglich.

Haftet der Vermieter, wenn ein Mieter stürzt?

Wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, ja. Mit dokumentierten Kontrollen kann er nachweisen, dass er seine Pflicht erfüllt hat.

Kann die Pflicht auf einen Hausmeister übertragen werden?

Ja, schriftlich. Die Überwachungspflicht bleibt beim Eigentümer.

Sind die Kosten der Kontrollgänge umlagefähig?

Kontrollgänge durch den Hausmeister gehören zu den umlagefähigen Hauswartkosten, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

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