Umlagefähige Nebenkosten: Welche Betriebskosten Vermieter umlegen dürfen

HausverwaltungLesezeit 6 Minuten

Kurz gesagt

Umlagefähig sind die laufenden Betriebskosten, die in der Betriebskostenverordnung aufgezählt sind, darunter Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Winterdienst, Müllbeseitigung und Beleuchtung. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung. Bei Hausmeistern und Dienstleistern muss der Anteil für Reparaturen und Verwaltung deshalb herausgerechnet werden.

Was umlagefähige Nebenkosten sind

Die Nebenkostenabrechnung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Vermietern und Mietern. Meist geht es nicht um die Höhe, sondern um die Frage, ob eine Position überhaupt umgelegt werden darf. Dieser Artikel zeigt, was erlaubt ist, wo typische Fehler liegen und wie Dienstleister-Rechnungen aussehen sollten.

Umlagefähig sind Kosten, die dem Eigentümer laufend durch das Eigentum am Gebäude entstehen und in der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Sie dürfen nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das ausdrücklich vorsieht, in der Regel mit Verweis auf die Verordnung.

Die 17 umlagefähigen Kostenarten

Nr.KostenartBeispiele
1Grundsteuerlaufende öffentliche Lasten
2WasserversorgungWasser, Zähler, Wartung
3EntwässerungAbwassergebühren
4HeizungBrennstoff, Wartung, Messdienst
5WarmwasserErwärmung, Verteilung
6Verbundene Heiz- und Warmwasseranlagengemeinsame Anlagen
7AufzugBetrieb, Wartung, Prüfung
8Straßenreinigung und MüllbeseitigungGebühren, Winterdienst auf öffentlichen Wegen, Müllabfuhr
9Gebäudereinigung und UngezieferbekämpfungTreppenhaus, Gemeinschaftsflächen
10GartenpflegeRasen, Hecken, Bäume, Spielplatz-Sand
11BeleuchtungStrom für Außen- und Gemeinschaftsflächen
12SchornsteinreinigungKehr- und Messgebühren
13Sach- und HaftpflichtversicherungGebäude- und Haftpflichtversicherung
14HauswartHausmeister ohne Reparatur- und Verwaltungsanteil
15Gemeinschaftsantenne und Breitbandnetznur noch eingeschränkt, siehe unten
16WäschepflegeGemeinschaftswaschmaschinen
17Sonstige Betriebskostennur wenn im Vertrag einzeln benannt

Überblick nach § 2 Betriebskostenverordnung, vereinfacht. Maßgeblich ist der Mietvertrag.

Seit Juli 2024

Die Kosten für Kabelfernsehen dürfen nicht mehr über die Nebenkosten umgelegt werden. Für neue Glasfaseranschlüsse gibt es eine begrenzte Sonderregel.

Was bei Hausmeister, Reinigung und Grünpflege gilt

Hier entstehen die meisten Fehler. Ein Hausmeister erledigt oft auch kleine Reparaturen oder Verwaltungsaufgaben, und genau dieser Anteil ist nicht umlagefähig. Gerichte verlangen, dass er herausgerechnet wird, sonst kann der Mieter die ganze Position beanstanden.

  • Hausmeister: umlagefähig sind Kontrollgänge, Pflege, Reinigung, Winterdienst und Ansprechpartner für Mieter, nicht Reparaturen und Verwaltung
  • Gebäudereinigung: Treppenhaus, Flure, Keller und Gemeinschaftsräume sind umlagefähig, eine einmalige Grundreinigung nach Bauarbeiten nicht
  • Gartenpflege: laufende Pflege und Ersatzpflanzungen ja, Neuanlage eines Gartens nein
  • Winterdienst: umlagefähig, egal ob Mieter, Hausmeister oder Dienstleister räumt
Tipp für Verwaltungen

Lassen Sie Dienstleister ihre Rechnungen nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Positionen trennen. Das spart in der Abrechnung Zeit und schützt vor Beanstandungen.

Welche Kosten nicht umlagefähig sind

  • Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Kontoführung, Porto
  • Instandhaltung und Reparaturen: auch Kleinreparaturen des Hausmeisters
  • Einmalige Kosten: Grundreinigung nach Bauarbeiten, Neuanlage von Grünflächen
  • Leerstand: Kosten leerstehender Wohnungen trägt der Eigentümer

Fristen und Abrechnung

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Danach kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Mieter haben wiederum zwölf Monate Zeit, Einwände zu erheben.

Sie möchten das abgeben?AFS übernimmt den Hausmeisterservice für Ihr Objekt in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet.
Angebot anfragen

Passend zum Thema

Weitere Artikel

Häufige Fragen zu umlagefähigen Nebenkosten

Welche Nebenkosten sind umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung, darunter Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Winterdienst, Beleuchtung und Versicherungen, sofern der Mietvertrag es vorsieht.

Sind Hausmeisterkosten umlagefähig?

Ja, soweit es um Hausmeistertätigkeiten geht. Anteile für Reparaturen und Verwaltung müssen herausgerechnet werden.

Sind Reparaturen umlagefähig?

Nein, Instandhaltung und Reparaturen trägt der Eigentümer, auch wenn der Hausmeister sie ausführt.

Ist Winterdienst umlagefähig?

Ja, als Teil der Straßenreinigung oder der Hauswartkosten, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.

Unverbindliches Angebot anfordern

Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt und Ihren Bedarf. Unsere Objektleitung meldet sich kurzfristig und vereinbart bei Bedarf eine Begehung.

Angebot anfragen
Kemal Isler, AFS Facility
Ihr AnsprechpartnerKemal IslerGeschäftsleitung