Winterdienst in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet: Räumpflicht übertragen, Flächen sicher
Was der Winterdienst von AFS umfasst
AFS übernimmt für Wohnanlagen, Bürogebäude, Betriebsgelände, Handel und öffentliche Einrichtungen im Rhein-Main-Gebiet die Räum- und Streupflicht: Gehwege, Zufahrten, Treppen, Eingänge und Parkplätze sind vor Beginn der Pflichtzeit geräumt und gestreut. Eigene Teams fahren von November bis März nach Wetterlage, ohne dass Sie anrufen müssen, und entfernen im Frühjahr das Streugut. Mit fester Saisonpauschale je Objekt.
Räum- und Streupflicht per Vertrag übertragen
Eigentümer müssen dafür sorgen, dass Gehwege und Zugänge im Winter sicher sind. Hausverwaltungen und Unternehmen übertragen diese Pflicht auf AFS: AFS übernimmt die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen vertraglich und ist für den Winterdienst haftpflichtversichert. Sie müssen niemanden mehr im Haus suchen, der morgens Schnee schiebt, und keinen Mieter überzeugen, der nicht will. Kommt es trotzdem zu einem Vorfall, melden Sie ihn uns, wir kümmern uns um die Abwicklung mit unserer Versicherung.
Einsatz nach Wetterlage, ohne Ihren Anruf
Unsere Einsatzleitung verfolgt die Wettervorhersage für das Rhein-Main-Gebiet und entscheidet, wann die Teams fahren. Bei angekündigtem Schneefall oder Eisregen sind die Touren vorbereitet, bevor es losgeht. Sie müssen nichts melden und nichts bestellen. Vor Beginn der Pflichtzeit sind Ihre Flächen frei, bei Dauerschnee räumen wir nach, bei Eisregen streuen wir nach.
Feste Touren, feste Teams, Traktor und Streuer
AFS fährt feste Touren mit festen Teams, die Ihre Objekte kennen: wo der Gehweg beginnt, wo die Mülltonnenwege liegen, welche Treppe zuerst vereist. Gehwege, Treppen und Eingänge räumen wir von Hand, Parkplätze, Zufahrten und Hofflächen mit Traktor und Streuer. Über 100 fest angestellte Mitarbeiter und ein Ansprechpartner für alle Objekte.
Splitt, Sand oder Salz: Streuen nach den Regeln Ihrer Gemeinde
In vielen Gemeinden ist Salz auf Gehwegen verboten oder nur an Gefahrenstellen erlaubt, etwa an Treppen, Rampen und bei Eisregen. AFS kennt die Vorgaben jeder Gemeinde, in der wir arbeiten, und streut entsprechend: Splitt und Sand auf Gehwegen, Salz nur dort, wo es erlaubt ist. Im Frühjahr kehren wir das Streugut von allen Flächen und entsorgen es, als Teil der Saisonpauschale.
Winterdienst für Hausverwaltungen, Unternehmen und Kommunen
Hausverwaltungen bekommen Rahmenverträge für ganze Bestände und Kosten je Objekt für die Betriebskostenabrechnung. Unternehmen bekommen Parkplätze, Zufahrten und Laderampen vor Arbeitsbeginn frei, im Handel Kundenflächen während der Öffnungszeiten. Kommunen und Schulträger bekommen Angebote nach Leistungsverzeichnis, Schulen und Kitas vor Unterrichtsbeginn frei. Für jede Gruppe gibt es eine eigene Seite mit Details.
Was der Winterdienst kostet
Die Kosten richten sich nach Fläche, Zahl der Objekte, Lage und Aufwand von Hand oder mit Maschinen. Sie bekommen eine feste Saisonpauschale je Objekt, die alle Einsätze von November bis März enthält, egal wie oft es schneit. Der laufende Winterdienst ist als Betriebskosten umlagefähig. Dem steht gegenüber: weniger Unfallrisiko auf vereisten Wegen, weniger Diskussionen mit Mietern und ein Winter, um den Sie sich nicht kümmern müssen.
Winterdienst in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet: Offenbach, Hanau, Darmstadt und mehr
AFS übernimmt den Winterdienst in Frankfurt am Main und im Umkreis von rund 50 Kilometern, darunter Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, Mainz, Neu-Isenburg, Dietzenbach, Rodgau und Rüsselsheim. Feste Teams, feste Touren mit Maschinen und ein Ansprechpartner für alle Objekte. Fragen Sie jetzt für die kommende Saison an. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.