Winterdienst in Frankfurt
und Rhein-Main-Gebiet

AFS übernimmt für Ihre Objekte die Räum- und Streupflicht: Gehwege, Zufahrten, Treppen, Eingänge und Parkplätze sind vor Beginn der Pflichtzeit geräumt und gestreut. Eigene Teams fahren von November bis März nach Wetterlage, ohne dass Sie anrufen müssen, und entfernen im Frühjahr das Streugut. Für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, Unternehmen, Einrichtungen und Kommunen in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet.

Räumfahrzeug mit Schneepflug räumt eine verschneite Straße
  • Geräumt vor Beginn der Pflichtzeit
  • Räum- und Streupflicht per Vertrag
  • Feste Touren von November bis März
  • Voll versichert bei allen Einsätzen

Die Leistungen des Winterdienstes von AFS

Geräumter Gehweg im Schnee mit Schubkarre, im Hintergrund räumt ein Mitarbeiter

Räum- und Streudienst

Der Kern des Winterdienstes: Schnee räumen und Glätte streuen, bevor der erste Bewohner oder Mitarbeiter das Haus verlässt. AFS fährt nach festem Tourenplan, maschinell mit Kleintraktor und Streuer auf großen Flächen, von Hand an Treppen und Eingängen. Gestreut wird mit Splitt oder Sand, Salz nur dort, wo die städtische Satzung es erlaubt. Bei Dauerschnee wird nachgeräumt, bei Eisregen nachgestreut.

  • Räumen und Streuen vor Beginn der Pflichtzeit nach Satzung
  • Maschinell auf Wegen und Parkplätzen, von Hand an Treppen und Eingängen
  • Splitt, Sand oder Salz nach Satzung und Fläche
  • Nachräumen und Nachstreuen bei Dauerschnee und Eisregen
Winterdienst für Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften

Winterdienst für Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften

Für Wohnanlagen und ganze Bestände gilt: AFS übernimmt die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen vertraglich und ist für den Winterdienst haftpflichtversichert. Jede Adresse bekommt einen Flächenplan. Der laufende Winterdienst ist als Betriebskosten umlagefähig, die umlagefähigen Leistungen weisen wir je Objekt getrennt für die Betriebskostenabrechnung aus.

  • Räum- und Streupflicht vertraglich übertragen, AFS haftpflichtversichert
  • Flächenplan je Adresse, ein Rahmenvertrag für den ganzen Bestand
  • Feste Touren, Einsatz nach Wetterlage ohne Ihren Anruf
  • Kosten je Objekt ausgewiesen, umlagefähig nach Betriebskostenverordnung

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Kemal Isler, AFS Facility
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Der Winterdienst von AFS

Warum Verwaltungen und Unternehmen den Winterdienst an AFS übertragen

AFS übernimmt die Räum- und Streupflicht schriftlich und fährt nach Wetterlage von selbst. Jedes Objekt liegt in einer festen Tour, im Frühjahr kehren wir das Streugut ab.

Räumpflicht übertragen, Haftung abgesichert

Die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen geht vertraglich auf AFS über, und AFS ist für den Winterdienst haftpflichtversichert. Beim Eigentümer bleibt nur die Kontrolle des Dienstleisters.

Einsatz nach Wetterlage, ohne Ihren Anruf

AFS beobachtet die Wetterlage und fährt bei Schnee und Glätte von selbst, von November bis März, auch an Weihnachten und Neujahr.

Feste Touren, feste Teams

Jedes Objekt liegt in einer festen Tour und wird vom selben Team gefahren. Die Teams kennen Flächen, Zugänge und Streumittel je Adresse.

Alles aus einer Hand, auch im Frühjahr

Winterdienst, Hausmeister, Grünpflege und Reinigung mit einem Vertrag. Die Streugutentfernung im Frühjahr ist im Winterdienst enthalten. Zertifiziert nach ISO 9001 und ISO 14001, über 100 Mitarbeiter, seit 2005 im Rhein-Main-Gebiet zu Hause.

Winterdienst in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet

AFS räumt und streut in Frankfurt und in einem Umkreis von rund 50 Kilometern. Jedes Objekt liegt in einer festen Tour und behält sein Team.

FrankfurtOffenbachNeu-IsenburgSchwalbachMaintalKelsterbachOberurselDietzenbachBad SodenBad HomburgKronbergHattersheimFriedrichsdorfHanauHofheimKönigsteinRodgauBruchköbelNidderauRaunheimRosbach v. d. HöheEppsteinRüsselsheimFriedbergDarmstadtBad NauheimWiesbadenMainz

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Häufige Fragen zum Winterdienst

Was kostet der Winterdienst?

Das hängt von Fläche, Lage und Zahl der Objekte ab. Sie bekommen eine feste Saisonpauschale je Objekt, die alle Einsätze von November bis März enthält, unabhängig davon, wie oft es schneit.

Wann muss geräumt und gestreut sein?

Vor Beginn der Pflichtzeit Ihrer Gemeinde, in den meisten Städten im Rhein-Main-Gebiet morgens an Werktagen und am Wochenende etwas später. AFS kennt die Vorgaben jeder Gemeinde, in der wir arbeiten, und plant die Touren danach.

Kann die Räumpflicht auf AFS übertragen werden?

Ja, schriftlich im Vertrag, für die vereinbarten Flächen. AFS ist für den Winterdienst haftpflichtversichert.

Sind die Kosten für den Winterdienst umlagefähig?

Ja, der laufende Winterdienst ist als Betriebskosten umlagefähig. AFS weist die Kosten je Objekt aus, damit sie direkt in die Abrechnung passen.

Womit wird gestreut, mit Salz oder Splitt?

Nach den Regeln Ihrer Gemeinde: auf Gehwegen Splitt oder Sand, Salz nur dort, wo es erlaubt ist, etwa auf Treppen und Rampen bei Eisregen. Das Streugut wird im Frühjahr weggekehrt.

Was passiert bei Schneefall in der Nacht oder am Wochenende?

Unsere Teams fahren nach Wetterlage, auch nachts und am Wochenende, ohne dass Sie anrufen müssen. Vor Beginn der Pflichtzeit sind die Flächen frei.

Wird das Streugut im Frühjahr wieder entfernt?

Ja. Nach der Saison kehren wir Splitt und Sand von Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen und entsorgen es. Das ist in der Saisonpauschale enthalten.

Übernimmt AFS auch Hausmeisterservice und Reinigung?

Ja. Viele Kunden geben Winterdienst, Außenanlagenpflege, Hausmeisterservice und Reinigung zusammen an AFS. Ein Ansprechpartner, ein Vertrag.

Winterdienst in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet: Räumpflicht übertragen, Flächen sicher

Was der Winterdienst von AFS umfasst

AFS übernimmt für Wohnanlagen, Bürogebäude, Betriebsgelände, Handel und öffentliche Einrichtungen im Rhein-Main-Gebiet die Räum- und Streupflicht: Gehwege, Zufahrten, Treppen, Eingänge und Parkplätze sind vor Beginn der Pflichtzeit geräumt und gestreut. Eigene Teams fahren von November bis März nach Wetterlage, ohne dass Sie anrufen müssen, und entfernen im Frühjahr das Streugut. Mit fester Saisonpauschale je Objekt.

Räum- und Streupflicht per Vertrag übertragen

Eigentümer müssen dafür sorgen, dass Gehwege und Zugänge im Winter sicher sind. Hausverwaltungen und Unternehmen übertragen diese Pflicht auf AFS: AFS übernimmt die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen vertraglich und ist für den Winterdienst haftpflichtversichert. Sie müssen niemanden mehr im Haus suchen, der morgens Schnee schiebt, und keinen Mieter überzeugen, der nicht will. Kommt es trotzdem zu einem Vorfall, melden Sie ihn uns, wir kümmern uns um die Abwicklung mit unserer Versicherung.

Einsatz nach Wetterlage, ohne Ihren Anruf

Unsere Einsatzleitung verfolgt die Wettervorhersage für das Rhein-Main-Gebiet und entscheidet, wann die Teams fahren. Bei angekündigtem Schneefall oder Eisregen sind die Touren vorbereitet, bevor es losgeht. Sie müssen nichts melden und nichts bestellen. Vor Beginn der Pflichtzeit sind Ihre Flächen frei, bei Dauerschnee räumen wir nach, bei Eisregen streuen wir nach.

Feste Touren, feste Teams, Traktor und Streuer

AFS fährt feste Touren mit festen Teams, die Ihre Objekte kennen: wo der Gehweg beginnt, wo die Mülltonnenwege liegen, welche Treppe zuerst vereist. Gehwege, Treppen und Eingänge räumen wir von Hand, Parkplätze, Zufahrten und Hofflächen mit Traktor und Streuer. Über 100 fest angestellte Mitarbeiter und ein Ansprechpartner für alle Objekte.

Splitt, Sand oder Salz: Streuen nach den Regeln Ihrer Gemeinde

In vielen Gemeinden ist Salz auf Gehwegen verboten oder nur an Gefahrenstellen erlaubt, etwa an Treppen, Rampen und bei Eisregen. AFS kennt die Vorgaben jeder Gemeinde, in der wir arbeiten, und streut entsprechend: Splitt und Sand auf Gehwegen, Salz nur dort, wo es erlaubt ist. Im Frühjahr kehren wir das Streugut von allen Flächen und entsorgen es, als Teil der Saisonpauschale.

Winterdienst für Hausverwaltungen, Unternehmen und Kommunen

Hausverwaltungen bekommen Rahmenverträge für ganze Bestände und Kosten je Objekt für die Betriebskostenabrechnung. Unternehmen bekommen Parkplätze, Zufahrten und Laderampen vor Arbeitsbeginn frei, im Handel Kundenflächen während der Öffnungszeiten. Kommunen und Schulträger bekommen Angebote nach Leistungsverzeichnis, Schulen und Kitas vor Unterrichtsbeginn frei. Für jede Gruppe gibt es eine eigene Seite mit Details.

Was der Winterdienst kostet

Die Kosten richten sich nach Fläche, Zahl der Objekte, Lage und Aufwand von Hand oder mit Maschinen. Sie bekommen eine feste Saisonpauschale je Objekt, die alle Einsätze von November bis März enthält, egal wie oft es schneit. Der laufende Winterdienst ist als Betriebskosten umlagefähig. Dem steht gegenüber: weniger Unfallrisiko auf vereisten Wegen, weniger Diskussionen mit Mietern und ein Winter, um den Sie sich nicht kümmern müssen.

Winterdienst in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet: Offenbach, Hanau, Darmstadt und mehr

AFS übernimmt den Winterdienst in Frankfurt am Main und im Umkreis von rund 50 Kilometern, darunter Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, Mainz, Neu-Isenburg, Dietzenbach, Rodgau und Rüsselsheim. Feste Teams, feste Touren mit Maschinen und ein Ansprechpartner für alle Objekte. Fragen Sie jetzt für die kommende Saison an. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.

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Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt und Ihren Bedarf. Unsere Objektleitung meldet sich kurzfristig und vereinbart bei Bedarf eine Begehung.

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