Winterdienst für Hausverwaltungen
in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet

AFS übernimmt die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen vertraglich und ist für den Winterdienst haftpflichtversichert. Wir räumen Gehwege, Zugänge, Mülltonnenwege, Treppen und Tiefgaragenrampen Ihrer Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser, bevor die Pflichtzeit Ihrer Gemeinde beginnt, und räumen bei Dauerschnee nach. Ganze Bestände fassen wir in einem Rahmenvertrag zusammen, die umlagefähigen Leistungen weisen wir getrennt für die Betriebskostenabrechnung aus.

Winterdienst für Hausverwaltungen
  • Räumpflicht per Vertrag
  • Umlagefähige Kosten getrennt ausgewiesen
  • Einsatz ohne Ihren Anruf
  • Ein fester Ansprechpartner

So übernimmt AFS den Winter in Ihren Objekten

Räum- und Streupflicht per Vertrag übernommen

Räum- und Streupflicht per Vertrag übernommen

Die Gemeinde überträgt die Räum- und Streupflicht auf den Eigentümer, und der kann sie an einen Dienstleister weitergeben. AFS übernimmt die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen vertraglich und ist für den Winterdienst haftpflichtversichert. Bei der Verwaltung bleibt nur, den Dienstleister stichprobenartig zu kontrollieren.

  • Übernahme schriftlich im Vertrag
  • Haftpflichtversicherung für den Winterdienst
  • Keine Mieter mehr mit dem Schneeschieber
  • Ein Ansprechpartner für alle Adressen
Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser komplett

Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser komplett

Am Mehrfamilienhaus zählt mehr als der Gehweg: die Wege zu Eingängen und Briefkästen, der Weg zu den Mülltonnen, die Treppen am Eingang und die Stellplätze. AFS hält alle Flächen je Adresse fest, räumt vor Beginn der Pflichtzeit und streut mit Splitt statt Salz, wo es die Gemeinde verlangt.

  • Gehweg, Zugänge und Mülltonnenwege
  • Treppen am Eingang von Hand
  • Stellplätze nach Absprache
  • Fertig vor Beginn der Pflichtzeit
Ganze Bestände mit einem Rahmenvertrag

Ganze Bestände mit einem Rahmenvertrag

Für Verwaltungen mit vielen Adressen ist der Winter vor allem Organisation. AFS fasst den ganzen Bestand in einem Rahmenvertrag zusammen und plant feste Touren, in denen jede Adresse ihren Platz hat. Sie haben einen Ansprechpartner statt mehrerer Winterdienste mit mehreren Rechnungen.

  • Ein Rahmenvertrag für den ganzen Bestand
  • Feste Touren, jede Adresse rechtzeitig fertig
  • Flächen je Adresse festgehalten
  • Ein Ansprechpartner für alle Objekte
Abrechnung passend zur Betriebskostenabrechnung

Abrechnung passend zur Betriebskostenabrechnung

Winterdienst zählt zu den Kosten der Straßenreinigung und ist in der Regel auf die Mieter umlagefähig. AFS rechnet so ab, dass die Verwaltung die Zahlen direkt übernehmen kann: Saisonpauschale je Objekt, alle Einsätze enthalten, auf Wunsch Zusatzleistungen getrennt ausgewiesen.

  • Umlagefähige Leistungen getrennt ausgewiesen
  • Saisonpauschale je Objekt, alle Einsätze enthalten
  • Zusatzleistungen auf Wunsch getrennt ausgewiesen
  • Unterlagen für die Eigentümerversammlung

Direkt zum Angebot

Wählen Sie eine oder mehrere Leistungen aus. Wir erstellen Ihnen ein Angebot, das genau zu Ihrem Objekt passt.

Kemal Isler, AFS Facility
Lieber direkt?Kemal Isler, Geschäftsleitung
069 95203361k.isler@afs-facility.deUnverbindlich. Wir melden uns kurzfristig.Angebot anfragen
Tiefgaragenrampen, Höfe und Innenwege

Tiefgaragenrampen, Höfe und Innenwege

Rampen zur Tiefgarage frieren schneller als jeder andere Weg, und in Innenhöfen liegt der Schnee oft länger. AFS nimmt diese Flächen in den Plan auf, räumt Rampen zuerst und hält Innenwege, Fahrradabstellplätze und Spielplatzwege frei.

  • Tiefgaragenrampen zuerst
  • Innenwege und Höfe
  • Wege zu Fahrradabstellplätzen
  • Nachräumen bei Dauerschnee
Winterdienst mit Hausmeister und Reinigung

Winterdienst mit Hausmeister und Reinigung

Viele Verwaltungen lassen Winterdienst, Hausmeisterservice und Treppenhausreinigung von einem Anbieter erledigen. Im Winter hängt das zusammen: Wer draußen räumt, sorgt drinnen für trockene Eingänge. AFS übernimmt alles in einem Vertrag mit einer Objektleitung.

  • Winterdienst, Hausmeister und Reinigung in einem Vertrag
  • Eine Objektleitung als Ansprechpartner
  • Treppenhaus im Winter öfter gereinigt
  • Keine Lücke zwischen den Aufgaben

Warum Verwaltungen den Winterdienst AFS übertragen

Für Verwaltungen ist der Winter vor allem eine Frage der Haftung. Deshalb übernehmen wir die Räum- und Streupflicht schriftlich, räumen mit festen Teams in festen Touren und weisen die Kosten so aus, dass sie direkt in die Abrechnung passen.

Zertifiziert

Qualitäts- und Umweltmanagement nach ISO 9001 und ISO 14001.

Ein Ansprechpartner für alles

Halle, Büro, Außenanlagen, Winterdienst und Abfall laufen über dieselbe Objektleitung.

Inhabergeführt seit 2005

Entscheidungen fallen bei AFS direkt in der Geschäftsführung, ohne Konzernzentrale und lange Freigabewege.

Eigenes Personal

Über 100 fest angestellte Mitarbeiter, feste Teams je Objekt.

Winterdienst für Hausverwaltungen in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet

AFS übernimmt den Winterdienst für Hausverwaltungen in Frankfurt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet, in festen Touren über den ganzen Bestand.

FrankfurtOffenbachNeu-IsenburgSchwalbachMaintalKelsterbachOberurselDietzenbachBad SodenBad HomburgKronbergHattersheimFriedrichsdorfHanauHofheimKönigsteinRodgauBruchköbelNidderauRaunheimRosbach v. d. HöheEppsteinRüsselsheimFriedbergDarmstadtBad NauheimWiesbadenMainz

Das übernimmt AFS für Ihre Verwaltung im Winter

Räumpflicht übernommenSchriftlich im Vertrag, für klar benannte Flächen je Objekt. Sie übertragen die Pflicht, wir erledigen sie.
HaftpflichtAFS ist für den Winterdienst haftpflichtversichert. Melden Sie uns einen Vorfall, wir kümmern uns um die Abwicklung mit unserer Versicherung.
Gehwege und ZugängeÖffentlicher Gehweg, Hauseingänge, Mülltonnenwege, Wege zu Garagen und Fahrradräumen vor der Pflichtzeit frei.
Treppen und TiefgaragenrampenVon Hand geräumt und gestreut, bei Eisregen zuerst, weil dort die Sturzgefahr am größten ist.
Streumittel und NachräumenSplitt und Sand nach den Regeln der Gemeinde, bei Dauerschnee mehrmals am Tag, Streugut im Frühjahr weggekehrt.
Ganze BeständeAlle Objekte in einem Rahmenvertrag, neue Objekte kommen per E-Mail dazu, verkaufte fallen raus. Ohne Neuverhandlung.
Abrechnung je ObjektSaisonpauschale je Objekt, alle Einsätze enthalten, auf Wunsch Zusatzleistungen getrennt ausgewiesen, passend zur Betriebskostenabrechnung und zur Eigentümerversammlung.
Hausmeister und ReinigungWo AFS den Hausmeisterservice oder die Reinigung übernimmt, läuft der Winterdienst über dieselben Teams. Ein Vertrag, ein Ansprechpartner.

Angebot anfragen

Schildern Sie uns kurz Objekt und Bedarf. Unsere Objektleitung meldet sich kurzfristig und vereinbart eine Begehung vor Ort.

  • Unverbindliches Angebot
  • Kurzfristige Rückmeldung
  • Begehung, bevor wir kalkulieren
Kemal Isler, AFS Facility
Ihr AnsprechpartnerKemal IslerGeschäftsleitung
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Mehr von AFS für den Winter und Ihr Objekt

Häufige Fragen zum Winterdienst für Hausverwaltungen

Sind die Kosten für den Winterdienst umlagefähig?

Ja, der laufende Winterdienst ist als Betriebskosten umlagefähig. Die umlagefähigen Leistungen weisen wir getrennt für die Betriebskostenabrechnung aus.

Kann die Räumpflicht komplett auf AFS übertragen werden?

Ja, schriftlich im Vertrag, für alle vereinbarten Flächen.

Was passiert, wenn trotzdem jemand stürzt?

Die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen ist vertraglich auf AFS übertragen, und AFS ist haftpflichtversichert. Melden Sie uns den Vorfall, wir kümmern uns um die Abwicklung mit unserer Versicherung.

Was ist mit Objekten, in denen bisher die Mieter räumen?

Mit der Umstellung auf AFS gibt es deutlich weniger Diskussionen, wer dran ist und wer nicht da war. Der laufende Winterdienst ist als Betriebskosten umlagefähig, die Mieter bekommen dafür geräumte Wege und müssen selbst nicht mehr raus.

Wie kommen neue Objekte in den Vertrag?

Per E-Mail mit Adresse und Flächen. Wir besichtigen, nehmen das Objekt in die Tour und ergänzen den Rahmenvertrag. Verkaufte Objekte fallen genauso einfach raus.

Was passiert bei Leerstand oder Eigentümerwechsel?

Der Winterdienst läuft weiter, weil die Räumpflicht am Gebäude hängt, nicht am Mieter. Beim Eigentümerwechsel kann der neue Eigentümer den Vertrag übernehmen, oder wir schließen einen neuen.

Was kostet der Winterdienst je Objekt?

Das hängt von Fläche, Lage und Aufwand ab. Sie bekommen eine feste Saisonpauschale je Objekt, für Bestände mit einheitlichen Sätzen.

Wann beginnt und endet die Winterdienst-Saison?

Von November bis März, bei Bedarf früher oder länger. Die Pauschale deckt alle Einsätze in der Saison und das Entfernen des Streuguts danach.

Winterdienst für Hausverwaltungen in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet: ein Vertrag für den ganzen Bestand

Was AFS für Hausverwaltungen im Winter übernimmt

AFS übernimmt den Räum- und Streudienst für Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser von Hausverwaltungen, WEG und Wohnungsbaugesellschaften im Rhein-Main-Gebiet. Die Räum- und Streupflicht geht schriftlich im Vertrag auf AFS über, für klar benannte Flächen: Gehwege, Zugänge, Mülltonnenwege, Treppen und Tiefgaragenrampen. Ganze Bestände fassen wir in einem Rahmenvertrag zusammen, die umlagefähigen Leistungen weisen wir getrennt für die Betriebskostenabrechnung aus.

Räumpflicht übertragen statt Mieter einteilen

In vielen Häusern hängt noch ein Schneeräumplan im Treppenhaus, und jeden Winter gibt es Streit, wer dran war und wer nicht da war. Mit AFS hört das weitgehend auf: Die Verwaltung überträgt die Räum- und Streupflicht per Vertrag, unsere Teams räumen vor Beginn der Pflichtzeit, und die Mieter bekommen geräumte Wege, ohne selbst raus zu müssen. Der laufende Winterdienst ist als Betriebskosten umlagefähig, die umlagefähigen Leistungen weisen wir je Objekt getrennt aus.

Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser komplett

Zum Winterdienst einer Wohnanlage gehört mehr als der Gehweg vor dem Haus: Zugänge zu allen Eingängen, Wege zu Mülltonnen, Garagen und Fahrradräumen, Außentreppen, Innenwege zwischen den Häusern, Tiefgaragenrampen und Höfe. AFS nimmt bei der Besichtigung alle Flächen auf, legt die Reihenfolge fest und räumt bei Eisregen Treppen und Rampen zuerst.

Ganze Bestände mit einem Rahmenvertrag

Verwaltungen mit vielen Objekten bekommen einen Rahmenvertrag mit einheitlichen Sätzen. Neue Objekte kommen per E-Mail dazu, verkaufte fallen raus, ohne Neuverhandlung. Feste Teams fahren feste Touren je Gebiet und kennen jedes Objekt. Sie haben einen Ansprechpartner für den ganzen Bestand statt zehn Hausmeister und drei Winterdienstfirmen.

Abrechnung passend zur Betriebskostenabrechnung

AFS weist die Saisonpauschale je Objekt aus, alle Einsätze enthalten, auf Wunsch Zusatzleistungen getrennt, mit Flächen und Leistungsumfang, damit sie ohne Umrechnen in die Betriebskostenabrechnung passt und in der Eigentümerversammlung erklärt werden kann. Für WEG gibt es das Angebot so aufbereitet, dass der Beschluss auf einer Seite steht. Keine Einzelrechnungen je Einsatz, keine Überraschungen in schneereichen Wintern.

Winterdienst mit Hausmeister und Reinigung

Wo AFS ohnehin den Hausmeisterservice oder die Reinigung übernimmt, läuft der Winterdienst über dieselben Teams: Sie kennen das Objekt, haben die Schlüssel und sehen bei jedem Einsatz, ob etwas auffällt. Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine Rechnung. Im Frühjahr geht der Winterdienst direkt in die Außenanlagenpflege über, das Streugut wird weggekehrt, die Flächen sind bereit für die Saison.

Was der Winterdienst je Objekt kostet

Die Kosten richten sich nach Fläche, Lage, Anteil von Hand- und Maschinenarbeit und Zahl der Objekte im Vertrag. Sie bekommen eine feste Saisonpauschale je Objekt, die alle Einsätze von November bis März und das Entfernen des Streuguts enthält. Dem stehen gegenüber: weniger Unfallrisiko, weniger Diskussionen mit Mietern und ein Winter, in dem die Verwaltung nicht ans Räumen denken muss.

Winterdienst für Hausverwaltungen in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet: Offenbach, Hanau, Darmstadt und mehr

AFS übernimmt den Winterdienst für Verwaltungen in Frankfurt am Main und im Umkreis von rund 50 Kilometern, darunter Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, Mainz, Neu-Isenburg, Dietzenbach, Rodgau und Rüsselsheim. Rahmenverträge für ganze Bestände, feste Teams je Gebiet, Kosten je Objekt. Fragen Sie jetzt für die kommende Saison an. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.

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Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt und Ihren Bedarf. Unsere Objektleitung meldet sich kurzfristig und vereinbart bei Bedarf eine Begehung.

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