Winterdienst für Hausverwaltungen in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet: ein Vertrag für den ganzen Bestand
Was AFS für Hausverwaltungen im Winter übernimmt
AFS übernimmt den Räum- und Streudienst für Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser von Hausverwaltungen, WEG und Wohnungsbaugesellschaften im Rhein-Main-Gebiet. Die Räum- und Streupflicht geht schriftlich im Vertrag auf AFS über, für klar benannte Flächen: Gehwege, Zugänge, Mülltonnenwege, Treppen und Tiefgaragenrampen. Ganze Bestände fassen wir in einem Rahmenvertrag zusammen, die umlagefähigen Leistungen weisen wir getrennt für die Betriebskostenabrechnung aus.
Räumpflicht übertragen statt Mieter einteilen
In vielen Häusern hängt noch ein Schneeräumplan im Treppenhaus, und jeden Winter gibt es Streit, wer dran war und wer nicht da war. Mit AFS hört das weitgehend auf: Die Verwaltung überträgt die Räum- und Streupflicht per Vertrag, unsere Teams räumen vor Beginn der Pflichtzeit, und die Mieter bekommen geräumte Wege, ohne selbst raus zu müssen. Der laufende Winterdienst ist als Betriebskosten umlagefähig, die umlagefähigen Leistungen weisen wir je Objekt getrennt aus.
Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser komplett
Zum Winterdienst einer Wohnanlage gehört mehr als der Gehweg vor dem Haus: Zugänge zu allen Eingängen, Wege zu Mülltonnen, Garagen und Fahrradräumen, Außentreppen, Innenwege zwischen den Häusern, Tiefgaragenrampen und Höfe. AFS nimmt bei der Besichtigung alle Flächen auf, legt die Reihenfolge fest und räumt bei Eisregen Treppen und Rampen zuerst.
Ganze Bestände mit einem Rahmenvertrag
Verwaltungen mit vielen Objekten bekommen einen Rahmenvertrag mit einheitlichen Sätzen. Neue Objekte kommen per E-Mail dazu, verkaufte fallen raus, ohne Neuverhandlung. Feste Teams fahren feste Touren je Gebiet und kennen jedes Objekt. Sie haben einen Ansprechpartner für den ganzen Bestand statt zehn Hausmeister und drei Winterdienstfirmen.
Abrechnung passend zur Betriebskostenabrechnung
AFS weist die Saisonpauschale je Objekt aus, alle Einsätze enthalten, auf Wunsch Zusatzleistungen getrennt, mit Flächen und Leistungsumfang, damit sie ohne Umrechnen in die Betriebskostenabrechnung passt und in der Eigentümerversammlung erklärt werden kann. Für WEG gibt es das Angebot so aufbereitet, dass der Beschluss auf einer Seite steht. Keine Einzelrechnungen je Einsatz, keine Überraschungen in schneereichen Wintern.
Winterdienst mit Hausmeister und Reinigung
Wo AFS ohnehin den Hausmeisterservice oder die Reinigung übernimmt, läuft der Winterdienst über dieselben Teams: Sie kennen das Objekt, haben die Schlüssel und sehen bei jedem Einsatz, ob etwas auffällt. Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine Rechnung. Im Frühjahr geht der Winterdienst direkt in die Außenanlagenpflege über, das Streugut wird weggekehrt, die Flächen sind bereit für die Saison.
Was der Winterdienst je Objekt kostet
Die Kosten richten sich nach Fläche, Lage, Anteil von Hand- und Maschinenarbeit und Zahl der Objekte im Vertrag. Sie bekommen eine feste Saisonpauschale je Objekt, die alle Einsätze von November bis März und das Entfernen des Streuguts enthält. Dem stehen gegenüber: weniger Unfallrisiko, weniger Diskussionen mit Mietern und ein Winter, in dem die Verwaltung nicht ans Räumen denken muss.
Winterdienst für Hausverwaltungen in Frankfurt und Rhein-Main-Gebiet: Offenbach, Hanau, Darmstadt und mehr
AFS übernimmt den Winterdienst für Verwaltungen in Frankfurt am Main und im Umkreis von rund 50 Kilometern, darunter Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, Mainz, Neu-Isenburg, Dietzenbach, Rodgau und Rüsselsheim. Rahmenverträge für ganze Bestände, feste Teams je Gebiet, Kosten je Objekt. Fragen Sie jetzt für die kommende Saison an. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.