Für ein Mehrfamilienhaus mit rund 50 Quadratmetern Gehweg liegt ein professioneller Winterdienst meist zwischen 500 und 900 Euro je Saison, für Firmengelände mit Parkplatz ab etwa 1.500 Euro. Üblich ist eine Saisonpauschale von November bis März. Den Preis bestimmen vor allem Fläche, Räumbreite, Pflichtzeiten der Stadt und ob die Räumpflicht mit Haftung übernommen wird. Für Vermieter ist der laufende Winterdienst als Betriebskosten umlagefähig. Alle Preise sind Richtwerte, Stand 2026.
Was ein Winterdienst leistet
Winterdienst ist eine der wenigen Leistungen, bei der man vorher nicht weiß, wie oft sie gebraucht wird. Deshalb unterscheiden sich die Angebote stark, und ein günstiger Preis kann im schneereichen Winter teuer werden. Dieser Artikel zeigt, welche Preise üblich sind, wie abgerechnet wird und woran Sie ein seriöses Angebot erkennen.
Ein Winterdienst räumt und streut Gehwege, Zufahrten, Eingänge und Parkplätze, sobald es schneit oder glatt wird, und zwar vor Beginn der Pflichtzeit der jeweiligen Stadt. Ein professioneller Anbieter übernimmt dabei vertraglich die Räum- und Streupflicht. Das ist der eigentliche Wert: Die Pflicht ist schriftlich geregelt.
Preisbeispiele für den Winterdienst
| Objekt | Fläche | Preis je Saison |
|---|---|---|
| Mehrfamilienhaus | etwa 50 m² Gehweg und Zuweg | 500 bis 900 Euro |
| Wohnanlage | 150 bis 300 m² | 1.200 bis 2.500 Euro |
| Firmengelände mit Parkplatz | ab 500 m² | ab 1.500 Euro |
| Große Parkplätze und Logistik | ab 2.000 m² | nach Aufmaß, maschinell |
Richtwerte, Stand 2026, für das Rhein-Main-Gebiet, Saison November bis März, inklusive Streumittel. Der genaue Preis hängt vom Objekt ab.
Die Spannen sind groß, weil zwei gleich große Flächen sehr unterschiedlich viel Arbeit machen können. Eine gerade Zufahrt lässt sich maschinell räumen, ein verwinkelter Zuweg mit Treppen braucht Handarbeit.
Saisonpauschale oder Abrechnung je Einsatz
- Saisonpauschale: fester Preis für die ganze Saison, unabhängig davon, wie oft es schneit. Planbar und bei Verwaltungen am häufigsten
- Abrechnung je Einsatz: günstig in milden Wintern, teuer in schneereichen. Schwer zu budgetieren
- Kombination: Grundpauschale für Bereitschaft und Kontrollfahrten plus Betrag je Einsatz ab einer bestimmten Zahl
Ein Angebot nur je Einsatz wirkt oft günstig. Fragen Sie nach, ob Kontrollfahrten bei Glättegefahr ohne Schnee mitberechnet werden. Genau diese Fahrten sind für die Haftung entscheidend.
Was den Preis bestimmt
- Fläche und Form: Quadratmeter, Treppen, Rampen und Engstellen
- Räumbreite: in Frankfurt bis zu drei Meter Gehweg, anderswo oft 1,20 Meter
- Pflichtzeiten: in Frankfurt täglich 7 bis 22 Uhr, anderswo meist 7 bis 20 Uhr
- Streumittel: Splitt und Sand müssen im Frühjahr wieder aufgenommen werden
- Haftungsübernahme: ob der Dienstleister die Räumpflicht schriftlich übernimmt
Die Frankfurter Satzung mit langen Pflichtzeiten und breiter Räumfläche macht den Winterdienst dort spürbar aufwendiger als in vielen Nachbarstädten.
Umlage auf Mieter und steuerliche Behandlung
Winterdienst gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Selbstnutzer und Mieter können den Arbeitsanteil als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen.
Lassen Sie im Angebot Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Das erleichtert die Nebenkostenabrechnung und die Bescheinigung für die Mieter.
Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen
- Begehung: der Anbieter sieht sich die Flächen vor Ort an
- Vertrag: Übertragung der Räumpflicht schriftlich geregelt
- Versicherung: Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung
- Rechtzeitig: Vertrag bis Ende Oktober, danach sind Touren meist voll

